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Mittelverwendung

Die Bernd Reisig Stiftung – helfen helfen widmet sich dem Ziel, sozial und wirtschaftlich benachteiligte und aus strukturschwachen Regionen stammende Menschen, sowie politisch, rassisch, wegen ihrer sexuellen Orientierung oder religiös Verfolgte durch unterschiedliche Fördermaßnahmen und Veranstaltungen in vielerlei Hinsicht zu fördern und gesellschaftlich zu integrieren und vor allem über verschiedene Förderveranstaltungen einen Ort der Begegnung zu schaffen, an dem sich hilfsbereite und hilfsbedürftige Menschen in Frankfurt am Main und Umgebung untereinander austauschen und vernetzen können.

  • Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Stifter und seine Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.
  • Zweck der Stiftung, deren Verwirklichung sowohl unmittelbar als auch mittelbar erfolgt, ist:
  1. die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
  2. die Förderung von Kunst und Kultur;
  3. die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler;
  4. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
  5. die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene;
  6. die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern;
  7. die Förderung der Kriminalprävention;
  8. die Förderung des Sports;
  9. die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, und mildtätiger Zwecke.

 

Dazu gehört die Unterstützung von Menschen, die im Sinne von § 53 AO auf besondere Hilfe angewiesen sind und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden.

Die Stiftungszwecke werden durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft, die denen des Absatzes 1 entsprechen müssen, oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllt.

  • Der Satzungszweck wird verwirklicht zudem insbesondere durch die Durchführung von Veranstaltungen, die der Förderung und Unterstützung der eingangs erwähnten Zwecke dienen und deren Einnahmen in Form von Spenden dazu verwandt werden sollen, um Einrichtungen und Organisationen zu fördern, die dem Satzungszweck entsprechen.
  • Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs.1 S.2 AO (vgl. zu einer beispielhaften Aufzählung der jeweiligen Zweckverwirklichungsmaßnahmen nachstehend Ziffer 5), sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß §58 Nr.1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch Zweckbetriebe unterhalten.
  • Im Folgenden sind, untergliedert nach den jeweiligen Zwecken gem. vorstehendem § 2 (2), einzelne Zweckverwirklichungsmaßnahmen aufgeführt, die unteranderem und somit nicht abschließend der Verwirklichung der jeweiligen Zwecke dienen sollen:
    1. § 2 (2) a.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen durch fachkundige stiftungseigene oder externe Dozenten Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchsforscher, denen sonst ein Zugang zu diesen Bereichen verwehrt wäre, mittels themenbezogener Vorträge gezielt gefördert werden.
    2. § 2 (2) b.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen durch fachkundige Dozenten Nachwuchskünstler und Kulturschaffende gefördert werden oder durch Bereitstellung von Räumlichkeiten für Ausstellungen und kulturelles Schaffen.
    3. § 2 (2) c.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen die besagte Zielgruppe an den Veranstaltungstagen aktive Hilfe im Hinblick auf Alltagsprobleme (vor allem beim Ausfüllen von behördlichen Formularen, Beratung welche Behörden ggf. zuständig sind etc.) sowie bei der Aufarbeitung ihrer Schicksale (Gesprächstherapie sowie Weiterverweisung an Spezialisten) bekommt.
    4. § 2 (2) d.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, auf denen das Zusammenkommen verschiedenster Kulturen im Vordergrund steht (Lesungen, Themenabende, Filmabende etc.).
    5. § 2 (2) e.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen versucht wird diese Zielgruppe wieder in die Gesellschaft zu integrieren durch gemeinsame Filmabende, Lesungen und Vorträge, die die Betroffenen bei der Bewältigung von Alltagsproblemen unterstützen sollen.
    6. § 2 (2) f.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen Vorträge und Aufklärung über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern gehalten werden.
    7. § 2 (2) g.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen über die Folgen von Gewalt aufgeklärt wird, bei denen Betroffenen die Möglichkeit gegeben wird sich Gehör zu verschaffen oder bei denen Jugendliche gezielt in Konfliktpräventionsmaßnahmen geschult werden.
    8. § 2 (2) h.: unter anderem durch eigens durchgeführte Sportveranstaltungen, sei es durch die Veranstaltung von Turnieren oder Sportschnuppertagen, an denen Bedürftigen die Möglichkeit gegeben werden soll, bestimmte Sportarten auszuprobieren.
    9. § 2 (2) i.: unter anderem durch eigens durchgeführte Veranstaltungen, bei denen stiftungseigene oder externe Dozenten die politische Bildung und das Demokratieverständnisses fördern oder Jugendliche zur stärkeren Teilhabe am politischen Leben sowie zum Einstehen für sozial Schwache animiert werden oder Mittel und Wege für gesellschaftliches Engagement aufzeigt werden.

Jahresberichte

Jahresbericht 2021

Rechenschaftsbericht 2021

Jahresbericht 2020

Rechenschaftsbericht 2020