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Geldauflagen

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Geldauflagen

Geldauflagen sind Zahlungen aus Ermittlungs- und Strafverfahren, zu denen Privatpersonen oder Unternehmen per Gerichtsentscheid oder durch ein Übereinkommen mit der Staatsanwaltschaft verpflichtet werden.

Sie werden in Fällen geringer Schuld verhängt, wenn entweder kein öffentliches Interesse an einer weiteren Strafverfolgung besteht oder wenn eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Richter, Staatsanwälte und Amtsanwälte bestimmen unabhängig und weisungsfrei, ob eine Geldauflage in die Staatskasse fließt oder einer gemeinnützigen Vereinigung zugutekommt. Auch welche Einrichtung bedacht wird, liegt im jeweiligen freien Ermessen.

Konto für Geldauflagen:

Bernd Reisig Stiftung – helfen helfen

IBAN: DE81 500 50201 0200 6541 44

BIC: HELADEF1822

Frankfurter Sparkasse

Geben Sie in jedem Fall das Aktenzeichen des Verfahrens als Verwendungszweck an.

  • Überweisungsträger (als PDF verlinken)
  • Freistellungsbescheid (Link zu unserem Freistellungsbescheid)